Landtagswahl 2026: Ein Guide für Erstwähler
Zwei Stimmen statt einer, wählen ab 16 Jahren, mehr Möglichkeit der Repräsentation: Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Dieser Artikel fasst zusammen, was man davor alles wissen muss, um seine Stimme optimal einzusetzen.
Lesezeit: 6 Minuten
16.01.2026
Wählen ist gelebte Demokratie
Manche Menschen in Baden-Württemberg sind politikverdrossen. Weil sie das Gefühl haben, dass ihre Meinung nicht zählt, dass ihre Stimme nicht gehört wird, dass die Politik ihre Sorgen und Wünsche übersieht. Bezahlbarer Wohnraum, Kita-Plätze, Altenpflege, ärztliche Versorgung … die Liste an Problematiken ist lang. Gerade deswegen ist es unersetzlich, sein Wahlrecht zu nutzen und zu wissen, wie man seine Stimme am besten einsetzen kann. Zudem eröffnet die Landtagswahl in Baden-Württemberg das Wahljahr 2026. Im Laufe des Jahres finden auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahlen statt. Die Wahl in Baden-Württemberg kann somit ein Stimmungstest für die Bundespolitik und die Arbeit der schwarz-roten Bundesregierung sein.
Durch die Wahl entsenden wir als Gesellschaft unsere Vertreter und die Repräsentanten, die sich um unsere Bedarfe kümmern. Oftmals geht eine Wahl aber eben sehr eng aus, weswegen jede einzelne Stimme zählt und am Ende den Unterschied machen kann. Denn werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. „Wenn ich nicht wählen gehe, entscheiden andere darüber, wer mich vertritt“, so die Landeszentrale für politische Bildung. Wer wählt, kann Regierungen abwählen, Mehrheiten verschieben und Politiker zur Rechenschaft ziehen. „Demokratie funktioniert nur“, betont die Landeszentrale, „wenn die Bürgerinnen und Bürger sie aktiv nutzen.“
Zudem garantieren Wahlen allen den gleichen Einfluss – völlig unabhängig von Einkommen, Beruf oder sozialem Status. Das ist ein Privileg, das es nicht überall gibt. Dasselbe gilt im Übrigen für freie Wahlen, die selbst in Europa nicht überall garantiert sind.
Wer wird gewählt?
Der Landtag 2026 wird nach Experteneinschätzung deutlich größer als der letzte. „Nach aktuellen Umfragen ist es sehr wahrscheinlich, dass 200 oder noch mehr Abgeordnete nach der Landtagswahl 2026 im Landtag von Baden-Württemberg sitzen“, sagt FDP-Partei- und Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nach einem SWR-Bericht. Das hat mit dem neuen Wahlrecht zu tun: 2022 wurde es mit den Stimmen der Koalition aus Grünen und CDU sowie der oppositionellen SPD beschlossen. „Wie bei der Bundestagswahl wird es Erst- und Zweitstimme geben“, so der SWR. „Dadurch könnte es deutlich mehr Überhang- und Ausgleichsmandate geben als bisher.“
In Baden-Württemberg herrscht weiterhin das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass sich Wahlberechtigte selbst um einen Sitz im Landtag bewerben können. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Kandidieren können alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag wahlberechtigt sind, mindestens 18 Jahre alt sind und nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer ein öffentliches Amt ausübt (etwa als Lehrkraft, Bürgermeister oder Landrat) kann nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied des Landtags sein.
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 treten insgesamt 21 Parteien an. Zum einen die fünf Parteien, die schon jetzt in Fraktionsstärke im Landtag vertreten sind – die Grünen, CDU, SPD, FDP und AfD. Hinzu kommen 16 weitere Parteien. Jede muss den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde meistern, um in den Landtag zu kommen.
Wie wird gewählt?
Das Wahlsystem und die Wahlbögen können komplex und abschreckend wirken. Wenn man den Prozess einmal durchlaufen hat, sollten sich aber alle Fragen beantwortet und Unklarheiten aus der Welt geschafft haben.
Alles beginnt mit der Wahlberechtigung, die etwa drei Wochen vor der Wahl im Briefkasten landet. Darin erfährt man das Wahllokal und die Öffnungszeiten, den Wahltermin und seine Wählernummer sowie Hinweise zur Briefwahl. Mit der Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweis kann man am Wahltag im Wahllokal wählen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht eigens notwendig: Wer wahlberechtigt ist, wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Bei der Landtagswahl 2026 haben alle Wähler zum ersten Mal zwei Stimmen. Damit wählt man seinen Repräsentanten im Wahlkreis, aber auch die Präsenz der jeweiligen Partei im Landtag. Die Erststimme ist für die Person, die den eigenen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll. Die Zweitstimme ist für die Landesliste einer Partei – also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt. Man kann beide Stimmen derselben Partei geben, man kann sie aber auch splitten: die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.
Auch wichtig: Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettelschablone verwenden. Zudem gibt es in den Wahllokalen Menschen, die in solchen Fällen helfen können.
Näheres zum Aufbau des Stimmzettels ist hier übersichtlich zusammengefasst.
Wen soll ich wählen?
Die Wahl der richtigen Partei und der richtigen Repräsentanten ist eine persönliche und individuelle Wahl. Oberstes Gebot ist hier natürlich, dass man sich vor der Wahl eingehend über die Wahlprogramme der kandidierenden Parteien informiert. Eine Übersicht der bisherigen Wahlprogramme hat die Landeszentrale für politische Bildung hier gebündelt. Zudem arbeiten sie auch an einer Zusammenfassung der oftmals sehr ausführlichen und komplexen Programme.
Darüber hinaus kann wie bei früheren Wahlen auch der Wahl-O-Mat eine erste grobe Orientierung geben. Er soll ab dem 9. Februar 2026 starten und dann auch Erstwählern den Weg zur ersten wichtigen Stimmabgabe erleichtern.
Alle Infos zur Wahl zusammengefasst
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Über den Autor
Björn Springorum ist freier Journalist und Schriftsteller. Er schreibt u.a. für die Stuttgarter Zeitung, den Tagesspiegel und konzipiert Comic-Geschichten für “Die drei ???". Als Schriftsteller hat er bislang fünf Kinder- und Jugendbücher verfasst. Zuletzt erschienen: “Kinder des Windes" (2020), Thienemann Verlag. Er lebt in Stuttgart.
Björn Springorum
Freier Journalist und Schriftsteller
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