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03.09.2026

Wann die KI-Brille legal ist – und wann nicht

Ein weltweit bekannter Sonnenbrillenhersteller bietet seit einiger Zeit sogenannte „AI-Glasses“ an. Die helfen blinden und sehbehinderten Menschen durch KI-Funktionen im Alltag, werden aber auch immer wieder von Menschen missbraucht.

Lesezeit: 6 Minuten

Die KI auf der Nase

Die Künstliche Intelligenz erobert mehr und mehr unseren Alltag. Aktuell lassen AI-Glasses die Welt der Science-Fiction-Filme ein großes Stück realer erscheinen. Bei der Brille handelt es sich nämlich in erster Linie um eine Kamera, die keiner in der Hand hält. Der Terminator lässt grüßen. Zudem unterscheiden sich die AI-Glasses nicht von anderen Modellen des beliebten Sonnenbrillenherstellers.

Was die Brillen so besonders und problematisch macht: In den Bügeln stecken Lautsprecher und Mikrofone, an der Vorderseite eine Kamera und dahinter eine KI, die Fragen beantworten, Bilder analysieren, übersetzen, Nachrichten verschicken oder die Umgebung beschreiben kann. Die Brille wird damit vom Accessoire zum digitalen Begleiter. Das klingt praktisch – und ist es teilweise auch.

Gerade für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können Funktionen wie die Beschreibung der Umgebung oder die Unterstützung durch eine Funktion namens „Be My Eyes“ einen echten Mehrwert bieten.

Die Problematik

Sobald eine Kamera automatisch dort filmt, wo wir hinsehen, wird es aber eben problematisch. Was passiert mit den Menschen, die zufällig im Blickfeld stehen? Wann ist ein Foto noch ein Schnappschuss – und wann wird daraus eine Aufnahme ohne Einverständnis? Und wie verändert sich unser Verhalten, wenn wir nicht mehr eindeutig erkennen können, ob jemand gerade sein Smartphone benutzt oder uns mit seiner Brille filmt? Denn eines steht fest: Die weiße LED, die signalisieren soll, dass die Kamera für Foto- oder Videoaufnahmen aktiv ist, ist eine unzufriedene Lösung.

Entsprechend viel wird derzeit über Kauf, Nutzung oder gar Verbot dieser Brillen debattiert. Weil immer öfter Aufnahmen im Internet und den Sozialen Medien landen, die heimlich mit Smart Glasses gefilmt wurden. Und weil es oft schwer bis unmöglich ist, sich juristisch gegen die Aufnahmen zu wehren.

Dr. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Spezialist für Internetrecht, ordnet das Thema ein: „Im Moment ist es zulässig, eine solche Brille zu kaufen, zu tragen und damit auch zu filmen“, sagt er. Dennoch verweist er im selben Atemzug auf § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), der den Besitz, die Herstellung und den Handel mit getarnten Telekommunikationsanlagen verbietet, die dazu bestimmt sind, Gespräche oder Bilder unbemerkt aufzunehmen. „Die kleine LED an der Brille ist für die Bundesnetzagentur aber Grund genug zu sagen, dass es sich hierbei um keine getarnte Telekommunikationsanlage handelt. Diese Einschätzung ist derzeit allerdings umstritten und wird von Datenschutzbehörden teilweise anders gewertet.“

Die rechtliche Lage

In Deutschland wird rechtlich zwischen Ton- und Videoaufnahmen unterschieden. „Hier greift § 201 StGB ein“, so Ulbricht, „der besagt, dass die heimliche Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes strafbar ist. Der Gegenüber muss also erkennen, dass ich aufzeichne.

In Sachen Bild wird die Sache komplexer. Wenn ich im öffentlichen Raum filme, ist das Material nicht besonders sensibel. Das, betont er, „dürfte ich ja grundsätzlich auch mit dem Handy. Die bloße Aufnahme unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht aber von der Veröffentlichung der Aufnahme etwa in Sozialen Medien. Für eine Veröffentlichung eines solchen Videos einer Person bedarf es nach deutschem Recht einer Einwilligung.“

Zudem sei es natürlich etwas völlig anderes, wenn es um Aufnahmen aus dem privaten Raum gehe – im Schlafzimmer etwa, in der Sauna, ein Stück weit auch im Freibad. Dort gilt das Hausrecht, auf dessen Grundlage der Eigentümer oder Betreiber Filmaufnahmen jedweder Art verbieten kann und es auch oft tut, so der Rechtsanwalt.

Der Rechtsbruch

Das Filmen für private Zwecke im öffentlichen Raum ist bis auf einige wenige spezifische Ausnahmen also rechtlich zulässig. „Dagegen kann ich im Grunde nichts tun“, sagt Carsten Ulbricht. „Rechtlich problematisch wird es insbesondere dann, wenn diese Videos veröffentlicht werden.“

Die Veröffentlichung von Videos konkret gefilmter Personen ist also rechtswidrig – insbesondere, wenn das Material kompromittierender Natur ist und im Internet oder Social Media hochgeladen und verbreitet wird. Hier betreten wir die Spielwiese der sogenannten Rizzfluencer, Influencer also, die ihre Flirtstrategien oder Dating-Erfahrungen zum Content machen und frauenfeindliche Challenges unter der Benutzung der KI-Brillen starten.

Doch auch wenn sie sich damit brüsten, wie viele Frauen sie an einem Tag beleidigt oder angeflirtet haben – um eine Straftat handelt es sich beim Hochladen dieses Materials dennoch nicht. „Die Veröffentlichung ist nur in besonderen Fällen strafbar, in aller Regel aber als Datenschutzverstoß rechtswidrig“, so der Anwalt. „Eine Straftat liegt eben nur vor, wenn es das Strafgesetzbuch, verbietet. Es ist also nicht Aufgabe der Polizei, sondern kann zivilrechtlich nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Der Polizei fehlen zur Verfolgung oft schlichtweg die Ressourcen.“

Was Betroffene tun können

Also müssen sich Betroffene zivilrechtlich wehren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. „Ich kann zum einen von den Plattformbetreibern verlangen, den Content zu löschen. Die Betreiber haften nicht per se für die Uploads ihrer Nutzer – wohl aber, wenn es sich um einen Rechtsverstoß handelt. Das, so Ulbricht, „ist daher auch das erste, das wir tun, wenn wir einen solchen Fall annehmen.

Eine Anzeige kann man in jedem Fall auch stellen, doch in vielen Fällen ist nicht mal bekannt, wer die Täterin oder der Täter eigentlich ist. Also geht es in erster Linie darum, den Content so schnell wie möglich wieder aus dem Internet verschwinden zu lassen.“ Dafür empfiehlt Dr. Carsten Ulbricht das Konsultieren eines Experten für Themen rund um digitales Recht und Internetrecht. „Die Sachlage ist einfach zu komplex, da braucht es Spezialisten, um schnell und effektiv zu helfen.“

Verbieten oder aufklären?

Wie bei vielen anderen Themen rund um KI, neue Technologien und die digitale Transformation drängt sich schnell die Frage auf: Sollen wir Brillen wie diese verbieten? Oder die Träger lieber zu mündigen Benutzenden erziehen? Die gemeinnützige Organisation HateAid kritisiert auf tagesschau.de etwa: „Die Technologie beschleunigt digitale Gewalt, da Täterinnen und Täter mittlerweile kaum noch technisches Know-how benötigen.“ Viele sprechen sich daher offen für ein Verbot aus.

Carsten Ulbricht sieht das anders: „Es ist der falsche Weg, solche Dinge per se aus moralischen Gründen zu untersagen. Diese Technologie wird nicht wieder verschwinden. Daher müssen wir als Gesellschaft entscheiden, wie wir damit umgehen und welche Anforderungen wir an die Nutzung solcher Geräte stellen. Brauchen wir perspektivisch vielleicht eine Art Führerschein für solche Gadgets?

Sicher ist nur eines“, so der Rechtsanwalt, „Medienkompetenz und -pädagogik werden auch hier eine zentrale Rolle spielen.“