27.02.2026
Ehrenamt Wahlhelfende: Stützen der Demokratie
Rund 80.000 Wahlhelfende sind am 8. März 2026 im Einsatz, um die sichere und saubere Durchführung der Wahlen zu gewährleisten. Ohne diesen ehrenamtlichen Einsatz wäre die Durchführung der Landtagswahl nicht so ohne Weiteres möglich.
Der Wert freier Wahlen
Baden-Württemberg wählt am 8. März einen neuen Landtag. Es ist eine Wahl wie keine zuvor in Baden-Württemberg. Erstmals werden zwei Stimmen auf dem Wahlzettel abgegeben, erstmals dürfen Menschen ab 16 Jahren an die Wahlurnen. Und während die Logistik hinter einer sicheren Wahl ein Kraftakt ist, der Politikern und allen Beteiligten schon seit Wochen alles abverlangt, spielt eine Bevölkerungsgruppe am Wahltag eine entscheidende und wichtige Rolle: die Wahlhelfenden.
80.000 von ihnen sind am 8. März im Einsatz. Um freie Wahlen zu garantieren und die Demokratie zu stützen. In einer Zeit, in der es in vielen Ländern keine oder nur sehr eingeschränkt freie Wahlen gibt, ist das ein wichtiges Zeichen. „Freie und faire Wahlen sind die Grundlage der Demokratie und machen die freien und gerechten Gesellschaften, in denen wir leben wollen, erst möglich“, so bringt es das Portal Liberties.eu auf den Punkt. „Ein Land kann nur dann wirklich als Demokratie gelten, wenn seine Wahlen sowohl frei als auch fair sind.“ Dieser grundlegende Aspekt der Demokratie wird mittlerweile jedoch selbst in Ländern der Europäischen Union zunehmend in Frage gestellt: Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bewertete etwa die letzten Wahlen in Ungarn als frei, aber nicht als fair.
Was machen die Wahlhelfenden?
Wahlhelfende achten darauf, dass eine Wahl reibungslos, sicher und korrekt ablaufen kann. Das ist eine wichtige und ehrenvolle Aufgabe und ein Grundpfeiler der Demokratie. Wer Wahlhelfender ist, verpflichtet sich zur Organisation und Durchführung der Wahl. Das Aufgabenfeld ist ein breites: Es kann umfassen, das Wahllokal vorzubereiten, Wählerinnen und Wähler zu empfangen, die Stimmabgabe zu kontrollieren und darauf zu achten, dass alle Regeln eingehalten werden. Wahlhelfende sind also essentiell wichtig, um sicherzustellen, dass jede Stimme korrekt und geheim abgegeben werden kann.
Das Amt des Wahlhelfenden hört mit der Schließung des Wahllokals nicht auf. Danach beginnt ein weiterer wichtiger Akt: es werden die Stimmzettel ausgezählt und das Ergebnis dokumentiert. Dabei prüfen sie auch, ob Stimmen gültig sind und alle Wahlzettel ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Durch diese wichtige Arbeit wird sichergestellt, dass die Wahl fair, transparent und ordnungsgemäß abläuft.
Wie wird man Wahlhelfer?
Wahlhelfender kann jeder werden, der am Wahltag wahlberechtigt ist. Bei der kommenden Landtagswahl am 8. März 2026 sind das alle Menschen, die am Wahltag 16 Jahre oder älter sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Interessant, dass nicht das Land die Wahlhelfenden beruft, sondern die Gemeinde. Wer bei der kommenden Wahl also mithelfen möchte, kann sich über www.service-bw.de registrieren und anmelden. In Städten wie Mannheim, Freiburg oder Heilbronn gibt es entsprechende Online-Formulare. Ob man zum Wahlhelfenden berufen wird, entscheiden die Gemeinden.
Einsatz für die Demokratie
Für die Durchführung der Wahl in Baden-Württemberg werden in allen Wahlkreisen rund 80.000 freiwillige Wahlhelfende benötigt. Diese Zahl klingt erst mal gewaltig – doch der Einsatz der Bevölkerung ist groß. In Öhringen etwa haben sich sogar mehr Freiwillige gemeldet als nötig. Ein beispielloser Einsatz für die Demokratie und für freie Wahlen. Für viele Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, einen ganzen freien Sonntag in den Dienst der Demokratie zu stellen. „Das ist meine Motivation, dass wir die freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahren, und deshalb engagiere ich mich dann am Wahltag als Wahlhelferin, weil ich hier meinen persönlichen Beitrag beisteuern kann“, sagt etwa Daniela Löser gegenüber dem SWR.
Wenn Wahlhelfende fehlen
Weil Wahlhelfende für die erfolgreiche Durchführung der Landtagswahl unabdingbar sind, kann die Gemeinde Wahlhelfende berufen – auch aus denjenigen, die sich nicht gemeldet haben. „Wonach die Menschen ausgewählt werden, ist laut Landeswahlleiterin Cornelia Nesch nicht einheitlich geregelt“, schreibt der SWR. Nach dem Landtagswahlgesetz ist tatsächlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet, dieses Amt zu übernehmen. Eine Ablehnung darf nur mit wichtigen und triftigen Gründen erfolgen.
Für die Berufenen wie für diejenigen, die sich freiwillig gemeldet haben, gelten dieselben Regeln. So bekommen alle Wahlhelfenden ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses Honorar variiert. In Mannheim sind es etwa 100 Euro, in Stuttgart sind es 13 Euro pro Stunde und maximal 104 Euro am Wahltag. Doch die meisten der 80.000 Ehrenamtlichen würden diesen Dienst natürlich auch unentgeltlich übernehmen.
Über den Autor
Björn Springorum ist freier Journalist und Schriftsteller. Er schreibt u.a. für die Stuttgarter Zeitung, den Tagesspiegel und konzipiert Comic-Geschichten für „Die drei ???". Als Schriftsteller hat er bislang fünf Kinder- und Jugendbücher verfasst. Zuletzt erschienen: „Kinder des Windes" (2020), Thienemann Verlag. Er lebt in Stuttgart.
Björn Springorum
Freier Journalist und Schriftsteller
Weitere Beiträge
Landtagswahl 2026: Ein Guide für Erstwählende
Zwei Stimmen statt einer, wählen ab 16 Jahren, mehr Möglichkeit der Repräsentation: Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Zum Beitrag
Der Medienwandel gefährdet unsere Demokratie – wer ist eigentlich Schuld daran?
Eine funktionierende Demokratie braucht Qualitätsjournalismus. Aber was geschieht mit unserer Gesellschaft, wenn die öffentliche Meinungsbildung zunehmend unreguliert im Internet stattfindet? Zum Beitrag
Wahl-O-Mat zur Landtagswahl online
Alle 21 Parteien, die zur Wahl am 8. März antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt könnt ihr eure Einstellungen und Antworten mit Parteiprogrammen vergleichen. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik. Zum Beitrag