Erklärung zur Barrierefreiheit
MedienFokus BW ist bemüht, ihre Webseite über die Initiative, in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.medienfokus-bw.de und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Videos: diese haben vereinzelt keinen Untertitel
- Audiodateien: diese haben keine gleichwertige Medienalternative
- Überschriften in Teaser-Elementen sind aus technischen Gründen nicht mit den HTML-Sturkturelementen h1 bis h6 gekennzeichnet.
- Bei Bedienelementen mit Beschriftungen, wie z. B. Links oder Buttons, entspricht der sichtbare Name des Elements nicht seiner programmierten Bezeichnung.
- Das Ziel oder der Zweck von Links geht nicht immer aus dem verlinkten Linktext hervor.
- Formulare verfügen bei Fehlermeldungen nicht den ausreichenden Helligkeitskontrast.
- Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, sind nicht durchgängig mit einem Alternativtext versehen.
- Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche der Webseite, wie etwa die Navigation oder die Suche, können nicht übersprungen werden.
- Es fehlen Gebärdensprache-Videos
- Leichte Sprache: es fehlt die Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Januar 2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 3. Februar überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
MedienFokus BW
Breitscheidstr. 4
70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 90715 311
E-Mail: info@medienfokus-bw.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.